Strafmilderung bezeichnet eine Verringerung des Strafmaßes, das einem Täter bei der Verurteilung zugesprochen wird. Sie erfolgt in der Regel aufgrund von Umständen, die die Schwere der Tat mindern oder den Täter in einem positiveren Licht erscheinen lassen. Ziel der Strafmilderung ist es, die Bestrafung angemessen und gerecht zu gestalten.

Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Strafmilderung führen können. Zum Beispiel kann die freiwillige Aufgabe oder Offenlegung von Informationen, die zur Aufklärung der Tat oder anderer Straftaten beitragen, eine Strafmilderung bewirken. Auch eine geständige Haltung des Täters, Reue oder die Teilnahme an einem Therapieprogramm können zu einer Milderung des Strafmaßes führen.

Das Ausmaß der Strafmilderung liegt im Ermessen des Gerichts und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Dabei muss das Gericht alle relevanten Umstände berücksichtigen und eine gerechte Abwägung zwischen der Schwere der Tat und den Umständen, die zu einer Strafmilderung führen könnten, treffen.