Der subsidiäre Schutz ist ein Rechtsstatus, der Personen gewährt wird, die keinen Anspruch auf Asyl haben, aber dennoch Schutz vor Verfolgung oder ernsthafter Gefahr für ihr Leben oder ihre Freiheit benötigen. Es handelt sich um eine Schutzform, die ergänzend zum Asylrecht besteht.

Der subsidiäre Schutz wird gewährt, wenn die betreffende Person nicht als asylberechtigt gilt, aber dennoch glaubhaft machen kann, dass ihr bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Gefahr droht. Dies kann zum Beispiel bei Menschen der Fall sein, die Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt wären.

Im Vergleich zum Asylrecht bietet der subsidiäre Schutz eine geringere Schutzfunktion. Personen mit subsidiärem Schutz haben in der Regel einen befristeten Aufenthaltstitel und bestimmte Rechte und Sozialleistungen, die ihnen gewährt werden. Jedoch haben sie nicht den gleichen rechtlichen Status und die gleichen Rechte wie Personen mit Asylstatus.

Der subsidiäre Schutz basiert auf internationalen und nationalen Rechtsnormen, die festlegen, unter welchen Bedingungen dieser Schutz gewährt wird. Er dient dazu, Menschen in Not zu helfen, deren Leben oder Freiheit bedroht ist und die keinen anderen wirksamen Schutz erhalten können.