Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund der bisher vorliegenden Beweise und Indizien der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde und der Verdächtige dafür verantwortlich ist. Der hinreichende Tatverdacht ist eine Voraussetzung für eine Anklageerhebung und die Eröffnung eines Strafverfahrens.

Der hinreichende Tatverdacht erfordert eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige die Straftat begangen hat. Dieser Verdacht basiert in der Regel auf Indizien und Beweisen, die auf eine Tatbeteiligung hinweisen. Hierzu gehören die Aussagen von Zeugen, Sachverständigengutachten, Spuren am Tatort oder andere Beweismittel.

Die Beurteilung des hinreichenden Tatverdachts obliegt in der Regel der Staatsanwaltschaft. Sie prüft die vorliegenden Beweise und entscheidet, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Ist dies der Fall, wird Anklage erhoben und ein Strafverfahren eröffnet. Auch ein Richter kann den hinreichenden Tatverdacht prüfen, beispielsweise im Rahmen eines Haftprüfungstermins.

Ein hinreichender Tatverdacht bedeutet jedoch noch nicht, dass die Schuld des Verdächtigen bereits bewiesen ist. Die endgültige Entscheidung über die Schuld oder Unschuld obliegt dem Gericht, das im Rahmen einer Hauptverhandlung über den Fall entscheidet und ein Urteil spricht.