Teilzeitarbeit bezeichnet eine Form der Erwerbstätigkeit, bei der die wöchentliche Arbeitszeit reduziert ist im Vergleich zur Vollzeitarbeit. Teilzeitarbeit kann aus persönlichen oder betrieblichen Gründen gewählt werden und bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, Familie, Weiterbildung oder andere Interessen mit ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit sind in Deutschland im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Demnach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, sofern sie bereits länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat.

Der Umfang der Teilzeitarbeit kann individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Dabei ist zu beachten, dass die Vergütung und die Sozialleistungen in der Regel proportional zur Arbeitszeit reduziert werden.

Teilzeitarbeit bietet neben den Vorteilen der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit auch Nachteile, wie zum Beispiel eine geringere Entlohnung oder schlechtere Aufstiegschancen. Um Diskriminierung vorzubeugen, ist es wichtig, einen fairen Umgang mit teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zu gewährleisten.