Ein Vergehen ist eine strafbare Handlung, die im Gegensatz zu einem Verbrechen als weniger schwerwiegend angesehen wird. Im Strafrecht werden die Tatbestände in Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Verbrechen eingeteilt. Vergehen stellen den mittleren Grad der Straftaten dar.

Typische Beispiele für Vergehen sind Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Diese Handlungen sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Im Vergleich zu Verbrechen sind die Strafen bei Vergehen in der Regel weniger schwerwiegend. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Strafgesetzbuch und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen, abhängig von den individuellen Umständen und der Schwere des Vergehens.