Das Verlöbnis ist ein rechtlicher Akt, bei dem zwei Personen ihre Absicht erklären, eine Ehe einzugehen. Im Gegensatz zur Verlobung ist das Verlöbnis rechtlich bindend und kann vor Gericht eingeklagt werden.

Um ein Verlöbnis einzugehen, müssen die beiden Personen mündlich oder schriftlich ihre Absicht erklären, zu heiraten. Das Verlöbnis kann in Anwesenheit von Zeugen erfolgen, um die Rechtsgültigkeit zu dokumentieren.

Das Verlöbnis kann in der Regel nicht einseitig aufgelöst werden. Bei einem einvernehmlichen Ende des Verlöbnisses können jedoch eventuell getauschte Verlobungsgeschenke zurückgefordert werden. Bei einem Vertragsbruch kann der geschädigte Partner Schadensersatzansprüche geltend machen.

Das Verlöbnis stellt eine verbindliche Absichtserklärung dar, zu heiraten, und kann als rechtlicher Schritt vor der Eheschließung betrachtet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verlöbnis nicht mit der rechtlich bindenden Ehe gleichzusetzen ist und diese gesondert geschlossen werden muss.