Der Verwaltungsrechtsweg bezeichnet den gerichtlichen Instanzenzug für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Er stellt sicher, dass Ansprüche gegen Entscheidungen der Verwaltung vor den zuständigen Gerichten überprüft werden können. Der Verwaltungsrechtsweg ist in Deutschland in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.Der Verwaltungsrechtsweg ist grundsätzlich gegeben, wenn Rechte im Verwaltungsverfahren verletzt worden sind oder es um die Anfechtung von belastenden Verwaltungsakten geht. Auch wenn Klagen auf Schadensersatz oder Leistungsklagen gegen die Verwaltung erhoben werden, ist der Verwaltungsrechtsweg einschlägig.Der Verwaltungsrechtsweg beginnt in der Regel vor den Verwaltungsgerichten als erster Instanz. Diese entscheiden über Klagen gegen Verwaltungsakte oder sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kann Berufung oder Revision vor den Oberverwaltungsgerichten oder dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.Der Verwaltungsrechtsweg gewährleistet die Überprüfung der Rechtmäßigkeit behördlicher Entscheidungen und schützt somit die Rechte und Interessen der Bürger vor einer möglichen Willkür der Verwaltung.