Der Begriff „Verwandtschaft“ bezeichnet die rechtliche Verbindung zwischen Personen aufgrund ihrer biologischen oder rechtlichen Beziehung. Das Recht der Verwandtschaft regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Beziehung ergeben. Hierzu gehören unter anderem das Erbrecht, das Unterhaltsrecht und das Sorgerecht. Die Verwandtschaft kann durch Blutsverwandschaft (Abstammung) oder rechtliche Regelungen (Adoption) entstehen. Sie spielt eine wichtige Rolle in verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Familienrecht und dem Erbrecht.