Die Vollstreckungsverjährung bezeichnet den Zeitraum, nach dem ein Vollstreckungstitel seine Gültigkeit verliert und nicht mehr vollstreckt werden kann. Sie stellt eine wichtige Regelung dar, um die Rechtssicherheit der Schuldner zu gewährleisten und eine unbegrenzte Durchsetzung von Forderungen zu verhindern.

Die Dauer der Vollstreckungsverjährung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Art der Forderung und dem zugrundeliegenden Titel variieren. In vielen Rechtssystemen beträgt die Vollstreckungsverjährung beispielsweise fünf bis zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gläubiger keine Zwangsvollstreckung mehr durchführen und die Forderung ist nicht mehr durchsetzbar.

Es ist zu beachten, dass die Vollstreckungsverjährung von der regulären Verjährung einer Forderung zu unterscheiden ist. Die Verjährung einer Forderung bedeutet, dass der Gläubiger seine Ansprüche gerichtlich geltend machen muss, um sie nicht zu verlieren. Die Vollstreckungsverjährung hingegen betrifft speziell den Zeitraum, in dem ein Vollstreckungstitel vollstreckbar ist.