Das Vorverfahren ist ein wichtiger Schritt in einem Strafverfahren, bei dem überprüft wird, ob genügend Beweise vorliegen, um eine Anklage gegen eine Person zu erheben. Das Vorverfahren wird von der Staatsanwaltschaft durchgeführt und dient dazu, die Schuld oder Unschuld des Beschuldigten zu klären.

Während des Vorverfahrens werden Beweise gesammelt, Zeugenaussagen gehört und mögliche Strafmaße ermittelt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet anschließend, ob genügend Beweise vorliegen, um eine Anklage zu erheben. Wenn dies der Fall ist, wird das Hauptverfahren eröffnet. Wenn jedoch keine ausreichenden Beweise vorliegen, kann das Verfahren eingestellt werden.

Das Vorverfahren dient auch dazu, den Beschuldigten über seine Rechte zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern und seine Verteidigung vorzubereiten. Der Beschuldigte kann während des Vorverfahrens einen Anwalt hinzuziehen und sich zu den Vorwürfen äußern.