Ein Ermessensfehler liegt vor, wenn eine Behörde oder eine Institution bei der Ausübung ihres Ermessensspielraums Fehler macht und nicht nach den vorgeschriebenen Kriterien oder Gesetzen handelt. Ermessen bedeutet, dass die Behörde bei der Entscheidung zwischen mehreren rechtlich möglichen Optionen eine Wahl treffen kann. Ein Ermessensfehler kann beispielsweise vorliegen, wenn die Behörde nicht alle relevanten Fakten berücksichtigt, unverhältnismäßige Maßnahmen ergreift oder willkürlich handelt. Ermessensfehler können zu Rechtsverletzungen führen und sind vor Gericht anfechtbar. Wenn ein Ermessensfehler nachgewiesen wird, kann die Entscheidung der Behörde aufgehoben oder korrigiert werden.