Die Unionsbürgerschaft ist die Staatsangehörigkeit eines Bürgers oder einer Bürgerin eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft im Jahr 1992 wurden den EU-Bürgern erweiterte Rechte und Freiheiten zugesprochen. So haben Unionsbürger beispielsweise das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, das Recht auf politische Teilhabe und das Recht auf konsularischen Schutz durch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten.

Die Unionsbürgerschaft ergänzt die Staatsbürgerschaft der einzelnen Mitgliedstaaten, sie ersetzt sie jedoch nicht. Ein Unionsbürger hat sowohl die Staatsbürgerschaft seines Heimatlandes als auch die Unionsbürgerschaft. Die Unionsbürgerschaft bietet den Bürgern der EU eine rechtliche Grundlage und Schutz, der über die nationalen Gesetze hinausgeht.

Die Unionsbürgerschaft ist ein bedeutendes Konzept im Europarecht und hat zum Ziel, die Integration der EU-Bürger zu fördern und eine gemeinsame Identität zu schaffen. Sie ermöglicht es den EU-Bürgern, ihre Rechte innerhalb der EU zu nutzen und ihren Wohnsitz, ihre Arbeit und ihr Studium in einem anderen Mitgliedstaat wahrzunehmen.